Rentenberatung

In der heutigen Zeit, in der Gesetze immer schneller geändert werden, bedarf es schon eines Fachmannes bei der Durchsetzung Ihrer gesetzlichen Ansprüche, wenn Sie nicht wie viele aus Unkenntnis teilweise oder gar ganz darauf verzichten wollen!


Was tue ich als Rentenberater für Sie?

"Rentenberater" ist ein geschützter Begriff und darf nur von Menschen verwendet werden, die hierfür eine Zulassung ihres örtlich zuständigen Landessozialgerichts als Aufsichtsbehörde erhalten haben. Dazu ist ein umfangreicher Sachkundenachweis erforderlich, der sich nach der Vorausbildung des Antragstellers richtet.

Ein Rentenberater fungiert quasi als Anwalt im Sozialrecht. Das zeigt sich auch in der Tatsache, dass er seine Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen muss (mehr dazu siehe Kosten). Der Unterschied zum Rechtsanwalt besteht in der Spezialisierung auf das Sozialrecht, welches Anwälte in der Regel nicht haben, da es im Jurastudium nur eine Nebenrolle spielt.

Als Rentenberater helfe ich Ihnen in allen Angelegeheiten

  • der gesetzlichen Rentenversicherung
  • der gesetzlichen Krankenversicherung
  • der gesetzlichen Unfallversicherung
  • der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • des Versorgungsrechts (Schwerbehindertenangelegenheiten) sowie
  • im Bereich der betrieblichen Alters- und Zusatzversorgung

Diese Hilfe umfasst

  • Stellung aller Anträge
  • Führung sämtlichen Schriftwechsels
  • Entgegennahme und Prüfung aller Bescheide
  • Führung eventuell erforderlicher Rechtsmittelverfahren (Widersprüche und Klagen vor den Sozialgerichten)
  • Übersetzung "Amtsdeutsch" - Deutsch
  • Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten
Profitieren Sie von meinem Wissen und reichen Erfahrungsschatz aus 26 Berufsjahren bei der Deutschen Rentenversicherung. Meinen Werdegang finden Sie auf der Seite Über mich.


Was tue ich als Rentenberater nicht?

Es gibt einiges, was ich als Rentenberater nicht darf – und einiges was ich dürfte, aber nicht tun werde.

Was ich nicht darf:

  • Ich darf keine Versicherungen verkaufen
    Ich bekomme somit auch keine Provisionen, weil ich Ihnen keine Verträge verkaufe oder vermittele, sondern mein Fachwissen zu Ihren Gunsten einbringe.
  • Ich darf Sie nicht in Steuerdingen vertreten
    Auf Wunsch kann ich Ihnen aber gern einen Steuerberater als Ansprechpartner vermitteln.
  • Ich darf Sie nicht in anderen als den bereits genannten Rechtsgebieten vertreten
    Auf Wunsch kann ich Ihnen aber gern einen Rechtsanwalt als Ansprechpartner vermitteln.

Was ich nicht tun werde:

  • Ihnen die Entscheidung abnehmen
    Egal, um was es geht. Ich werde Sie immer zu allen Ihren Rechten und Pflichten ausführlich und aktuell beraten. Dabei werde ich Ihnen alle möglichen Vor- und Nachteile darlegen und natürlich eine Empfehlung abgeben. Was aber letztendlich veranlasst werden soll, entscheiden nur Sie.
  • Verfahren um der Verfahren Willen führen
    Es gibt immer wieder Sachverhalte, die uns ärgern oder ungerecht erscheinen, bei denen die Rechtslage aber eindeutig ist. Meine Beratung zielt darauf ab, Ihnen klar aufzuzeigen, ob es Möglichkeiten gibt, das gewünschte Ziel zu erreichen. Wenn es diese Möglichkeit gibt, werde ich gemeinsam mit Ihnen alles daran setzen, dies zu schaffen. Aber ich werde es auch klar sagen, wenn es keine Chance gibt, denn es ist mein Ziel, dass Sie gewinnen und nicht für sinnlose Verfahren zahlen!
Haben Sie ein Rentenproblem? Ich helfe Ihnen gerne!
Vereinbaren Sie einen kostenlosen Informationstermin mit mir. Kontaktieren Sie mich einfach!

Aus leider gegebenen Anlass:
Kostenloses Informationsgespräch bedeutet allgemeine Informationen zu meiner Arbeit, also was ich tue und wie ich Ihnen gegebenenfalls helfen kann.
Alle anderen Sachverhalte, die Sie und Ihr Anliegen persönlich betreffen, sind selbstverständlich Beratungsleistungen und diese sind kostenpflichtig!
Ich bedaure außerordentlich, das wegen der "Geiz-ist-Geil-Mentalität" dies nochmals extra betonen zu müssen."