Kosten

Das liebe Geld - was kostet es Sie?

Darauf lässt sich leider keine pauschale Antwort geben.

Maßgeblich ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit seinem Vergütungsverzeichnis, welches auch von Rentenberatern angewandt wird.

Rentenberater können – anders als Rechtsanwälte – aber auch freie Honorarvereinbarungen treffen. Diese kann zum Beispiel die Vereinbarung eines Erfolgshonorars sein, welches nur fällig wird, wenn das Antragsziel erlangt wird. Weitere Informationen dazu gebe ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Die Kosten richten sich nach drei Faktoren

  • Zeitaufwand der Bearbeitung
  • Komplexität des Sachverhalts
  • Bedeutung für den Antragsteller
Entsprechend dieser Faktoren werden die Gebühren im Rahmen des Vergütungsverzeichnisses ermittelt. Die dort genannten Höchstbeträge dürfen jedoch nicht überschritten werden.

Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus

  • Kosten meiner Tätigkeit
  • Nebenkosten (Telefon-, Porto-, Kopierkosten etc.)
  • und der aktuell gültigen Mehrwertsteuer
Eine Erstberatung kostet 60,- bis 100,- € (je nach Zeitaufwand) und wird anschliessend bei Auftragserteilung mit den anfallenden Gesamtkosten verrechnet.
Ein Verfahren (z. B. Kontenklärung oder Rentenantrag) kostet zwischen 50,- € und maximal 640,- €. Dabei darf der Kostenmittelwert von 300,- € nur überschritten werden, wenn es sich um eine komplizierte oder aufwändige Angelegenheit handelt, zum Beispiel ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung.

Und lohnt sich das nun für Sie als Mandant?

Grundsätzlich ja, denn Sie müssen ja immer gegenüberstellen, welchen Unterschied meine Arbeit ausmacht. Besonders auffällig wird dies natürlich, wenn erst meine Arbeit zur Bewilligung eines Anspruchs führt, der vorher vom Sozialleistungsträger abgelehnt wurde.

Bedenken Sie auch, dass dem Aufwand für meine Gebühren in der Regel auch ein Nutzen in Form von zum Beispiel höherer Rente gegenübersteht. Und selbst wenn eine Rente durch mein Wissen nur 5,- € monatlich höher ausfällt, überlegen Sie wie schnell sich dann mein Honorar von z. B. 200,- € amortisiert.

Und selbst wenn sich im (eher seltenen) Einzelfall tatsächlich kein finanzieller Nutzen erzielen lässt, haben Sie doch die Gewissheit, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Es bleibt nicht das dumpfe Gefühl eventuell Ansprüche aus Unwissenheit verschenkt zuhaben!

Tipp: Meine Gebühren sind Werbungskosten, die bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können!
Haben Sie ein Rentenproblem? Ich helfe Ihnen gerne!
Vereinbaren Sie einen kostenlosen Informationstermin mit mir. Kontaktieren Sie mich einfach!

Aus leider gegebenen Anlass:
Kostenloses Informationsgespräch bedeutet allgemeine Informationen zu meiner Arbeit, also was ich tue und wie ich Ihnen gegebenenfalls helfen kann.
Alle anderen Sachverhalte, die Sie und Ihr Anliegen persönlich betreffen, sind selbstverständlich Beratungsleistungen und diese sind kostenpflichtig!
Ich bedaure außerordentlich, das wegen der "Geiz-ist-Geil-Mentalität" dies nochmals extra betonen zu müssen."